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Kurzmeldung vom 05.01.2010


Strafbefehl der Regensburger Staatsanwaltschaft gegen Bischof Williamson

Richard Williamson, Weihbischof der Priesterbruderschaft St. Pius X., hat Einspruch gegen einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Regensburg über 12.000 Euro eingelegt. Wie es hieß, richtete sich Williamsons Einspruch nicht nur gegen die Höhe der Geldstrafe, sondern auch gegen den Tatbestand der Volksverhetzung. Nun kommt es zu einer Hauptverhandlung vor einem bayerischen Gericht.

Hätte Williamson den Strafbefehl akzeptiert, wäre ihm dies erspart geblieben. Nach deutscher Rechtsprechung wäre Williamson dann aber vorbestraft gewesen.

Weihbischof Richard Williamson hatte in einem Anfang November des vergangenen Jahres aufgezeichneten Interview gesagt, dass seiner Meinung nach im Dritten Reich kein Jude in Gaskammern umgekommen sei. Außerdem bezifferte er die Zahl der ermordeten Juden auf maximal 300.000 – entgegen dem Urteil angesehener Historiker, die von etwa sechs Millionen Toten ausgehen. Das Video gelangte erst im Januar 2009 an die Öffentlichkeit, kurz bevor Papst Benedikt XVI. die Exkommunikationen der vier Weihbischöfe der Priesterbruderschaft St. Pius X., darunter auch Bischof Williamson, zurücknahm. Der Vatikan erfuhr erst anschließend von der Existenz des Videos.

Am 28. Februar wurde ein Schreiben veröffentlicht, in dem sich Williamson für seine Aussagen entschuldigte. Williamson beteuert in dem von der päpstlichen Kommission „Ecclesia Dei“ veröffentlichten Schreiben, dass es sich bei seinen Aussagen lediglich um die Aussagen eines „Nicht-Historikers“ gehandelt habe, die sich auf Erkenntnisse von vor 20 Jahren gestützt haben. Williamson betonte, dass es ihm leid tue, die Bemerkungen zum Holocaust gemacht zu haben.

Abschließend zitierte Williamson den Heiligen Vater, der sagte: „Jeder Akt ungerechter Gewalt gegen auch nur einen Menschen verletzt die gesamte Menschheit.“


 

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