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Jetzt wird die EU mit dem Holocaust konfrontiert

 

Nur die herrschende Meinung ist in der Bundesrepublik erlaubt

Mit Beginn des neuen Jahres hat die Bundesrepublik Deutschland für sechs Monate den Vorsitz im Rat der Europäischen Union (EU) übernommen. Die Berliner Regierung hat sich hehre Ziele für diese Zeit gesetzt, die wie immer selbstlos sind und kaum den deutschen Interessen dienen. Sie will dem »Friedensprozeß« germar rudolf holocaust bundesrepublik justiz grundgesetzim Nahen Osten dienen, der seit Jahrzehnten ein kaum je unterbrochener Bürgerkrieg ist. Sie will die verfahrene Lage um die Verfassung der EU sowie die um den Beitritt der Türkei heilen. Diese soll doch noch gegen den erklärten Widerstand der Deutschen und der meisten Europäer in absehbarer Zeit aufgenommen werden. Insbesondere will die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) in den nächsten Monaten einen neuen Vorstoß dazu unternehmen, daß künftig »das Leugnen des Völkermords an den Juden und andere fremdenfeindliche Straftaten« in gleicher Weise in der ganzen Union gnadenlos verfolgt werden. (FAZ 9. 1. 2007) Dazu sollen »einheitliche Standards bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus« festgelegt werden. Bisher haben vor allem Italien und Großbritannien sich gegen solche Gleichschaltung und Bevormundung gewehrt, während außer der Bundesrepublik schon in Österreich, Frankreich und Belgien diesbezügliche Sondergesetze bestehen und nach ihnen betroffene Personen abgeurteilt werden.

In Österreich hat kürzlich ein Berufungsgericht die Haft des nach dem sogenannten „Verbotsgesetz“ von 1945 Anfang 2006 in Wien in skandalöser Weise verurteilten renommierten britischen Historikers David Irving nach nur rund einem Drittel der Strafzeit beendet und damit einen beachtlichen Beitrag zur derzeit herrschenden Diskussion über die Aufhebung dieses anachronistischen Gesetzes aus der ersten Besatzungszeit geleistet. Noch wird in beiden deutschen Staaten die längst fällige öffentliche Aussprache über die weitgehende Einschränkung der Meinungsfreiheit unterdrückt. Bedauerlicher Weise nehmen sich die sonst so liberalen Medien dieser Grundfrage der Demokratie kaum an: Meinungs-, Presse- und Wissenschaftsfreiheit, die im Grundgesetz garantiert sind, wurden durch Sondergesetze stark eingeschränkt und in einigen Bereichen praktisch aufgehoben.

In der Bundesrepublik laufen derzeit seit vielen Monaten unter anderen die beiden Verfahren der wegen Volksverhetzung durch Leugnen der Massenvernichtung von Juden in Gaskammern vor dem Landgericht Mannheim angeklagten Ernst Zündel und Germar Rudolf. Bis in den Februar und März 2007 sind noch Gerichtstermine gegen die Beschuldigten angesetzt, die auf langjährige deutsche Anträge aus den USA ausgeliefert wurden. Davon befindet sich der vorher Jahrzehnte lang in Kanada und in der, Vereinigten Staaten lebende Zündel bereits seit rund vier Jahren, der mit eine Amerikanerin verheiratete Diplom-Chemiker Germar Rudolf schon seit bald einem Jahr in Haft. In Achim in Niedersachsen sitzt der Oberstarzt a. D. und Herausgeber einer Zeitschrift Rigolf Hennig ein, weil er seine Meinung über die Verhältnisse in unserem Staat äußerte. Der Geschichts-Studiendirektor a. D. und Verleger einer Monatsschrift Ernst Günter Kögel, der vor wenigen Jahren schon zu monatelanger Haft verurteilt wurde, sieht derzeit noch vier weiteren Verfahren wegen Volksverhetzung durch einige in seinem Blatt gebrachte Beiträge anderer Autoren entgegen. Das Grundgesetz ist durch eine politische Justiz ausgehebelt worden.

 

(Stand: 05.02.2007)


 

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